Beantragung einer Vater-Kind-Kur

Eltern sind im familiären und beruflichen Alltag vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Wenn darunter die Gesundheit leidet, kann eine Behandlung in einer spezialisierten Kurklinik genau das Richtige sein.

Bei einer Vater-Kind-Kur handelt es sich um eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, welche sich in der Regel über einen Zeitraum von 3 Wochen erstreckt und von der Krankenkasse übernommen wird. Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kur.

Eine Vorsorgemaßnahme, wie die Kur, kann beantragt werden, wenn (Alltags-)Belastungen zum Dauerstress führen und die Kraftreserven der Väter aufgebraucht sind. Gesundheitliche Probleme, wie z.B. starke Erschöpfung, Schlafstörungen, Unruhe, Angstzustände, Kopf- und Rückenschmerzen, Magen-Darm-Störungen und/ oder Herz-Kreislauf-Beschwerden können hier Indikatoren dafür sein, dass die Grenzen der Belastbarkeit erreicht sind und Väter wirksame Unterstützung brauchen.

Im Vergleich dazu stehen bei Reha-Maßnahmen die Versorgung und Verbesserung von Erkrankungsfolgen im Vordergrund. Häufig sind dies psychosomatische Störungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Atemwegserkrankungen sowie Herz-/Kreislaufbeschwerden.

Obwohl die Väter von ihren Kindern begleitet werden können, hat die Kur vor allem die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils zum Ziel. Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur genommen werden – wenn sie zu Hause nicht betreut werden können, eine Trennung bei den Kindern zu psychischen Problemen führen könnte oder die Beziehung zwischen Eltern und Kindern belastet ist.
Alternativ können Kinder auch bei der Kur des Vaters mitbehandelt werden, z.B. bei einer Immunschwäche, Hautkrankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten. Hier braucht es ein kurzes Attest des*der Kinderärzt*in. Hier wird also zwischen Begleitkind und Therapiekind unterschieden.

Die Vater-Kind-Kur bietet die Möglichkeit Kraft zu tanken, zur Ruhe zu kommen, die eigene Gesundheit zu stärken und wieder mehr zu priorisieren. Vor allem der Abstand zum (oft stressigen) Alltag spielt hier eine große Rolle. Während der Kur werden sie von verschiedenen medizinischen Fachleuten betreut, meist sind dies Ärzt*innen, Psychologe*innen, Physiotherapeut*innen und zusätzlich Pädagog*innen für die Betreuung der Kinder. Es wird zu Beginn der Kur ein individueller Therapieplan erstellt, der je nach Bedarf z.B. medizinische Behandlungen, Physiotherapie, psychosoziale Einzel- und Gruppengespräche, Bewegungs- und Entspannungstherapien und therapeutische Angebote zur Stärkung der Vater-Kind-Interaktion umfasst. Gemeinsame Aktivitäten tragen dazu bei, die Vater-Kind-Beziehung zu stärken und eröffnen Vater und Kind die Möglichkeit, neue Seiten aneinander zu entdecken.

Als großer Träger von Vater-Kind-Kuren und Mutter-Kind-Kuren zählt das Müttergenesungswerk (MGW). Im Vorhinein kann man sich entscheiden, ob man eine reine Vater-Kind-Kur machen möchte, bei der sich ausschließlich Väter und ihre Kinder in der Klinik befinden. In Frage kommen auch Vater-Kind-Kuren, bei der sich zugleich Mütter mit ihren Kindern in der Klinik aufhalten. Die Väter haben dennoch immer ihre eigene Therapiegruppe.

Alle Kliniken bieten zusätzlich eine pädagogische Kinderbetreuung und einen schulbegleitenden Unterricht für die Kinder an. Die Freizeit kann dann ohne Zeitdruck gemeinsam mit dem Kind verbracht werden.

Im Folgenden haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen zur Vater-Kind-Kur von der Webseite www.kur.org zusammengefasst.

Wozu eine Vater-Kind-Kur beantragen?

Viele Väter leisten heutzutage den Spagat zwischen Arbeit und Familie. Die Anforderungen in beiden Bereichen steigen, so muss man sich auf der einen Seite ständig beruflich weiterqualifizieren sowie bei gleicher Arbeitszeit mehr Resultate erzielen, auf der anderen Seite stehen die Arbeiten im Haushalt, die Kindesbetreuung und oftmals auch die Pflege der eigenen Eltern. Die Folgen können häufig Überforderung und stressbedingte Erkrankungen sein. Eine Kur verspricht in dieser Situation eine erfolgreiche medizinische Betreuung, welche Sie zudem noch entlastet und die Anwesenheit der Kinder möglich macht.

Rechtliche Grundlage

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind in den §§ 24 und 41 Sozialgesetzbuch V geregelt. Der Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur setzt voraus, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht (§ 40 Abs. 1 SGB V), aber eine medizinische Versorgung unbedingt zur Heilung bzw. Linderung erforderlich ist (§27 Abs. 1 SGB V).

Wie kann ich eine Vater-Kind-Kur beantragen?

Sprechen Sie mit Ihrem*r Haus-/ Fachärzt*in über die Möglichkeit einer stationären medizinischen Versorgung. Für Ihr Kind benötigen Sie, bei Behandlungsbedarf, ein entsprechendes Attest von dem*r Kinderärzt*in. Zur Auswahl einer Kureinrichtung setzen Sie sich am besten mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sie haben hier freies Wahlrecht (innerhalb eines gewissen Budgets).

Lassen Sie sich bei Bedarf in einer Beratungsstelle (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischen etc.) kostenlos und individuell beraten. Oftmals sind diese Beratungsstellen sogenannte Schwangeren- und Schwangerschaftsberatungsstellen – lassen Sie sich von Namen nicht irritieren.

Die Beratungsstellen unterstützen Sie bei Ihrem Kurantrag, bei der Auswahl einer geeigneten Klinik und klären Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht auf.

Muss ich für eine Kur Urlaub nehmen?

Nein, das müssen Sie keinesfalls. Nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nicht auf Ihren Urlaub angerechnet werden. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wie alt dürfen die Kinder sein?

Kinder können in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren. Für Kinder mit Beeinträchtigungen gibt es keine Altersgrenze.

Finanzierung

Bis auf eine Zuzahlung von 10 € pro Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten voll. Ihr Kind ist generell beitragsfrei. Beim Übersteigen der Zuzahlungsgrenze (1 bzw. 2 % Ihres Jahreseinkommens) werden Sie im Voraus von weiteren Zahlungen befreit. Fahrtkosten müssen Sie ebenfalls nur anteilig mit höchstens 10 € übernehmen.

Kann ich die Kur wiederholen?

Sie können die Kur in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären und beruflichen Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.

Mehr Hinweise zur Antragstellung und Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ärzt*innen oder im Internet.

Katharina Böttger (überarbeitet/aktualisiert Dezember 2023)

Quellen:

https://www.kur.org/vater-kind-kur/vater-kind-kur/

https://www.muettergenesungswerk.de/kur-fuer-mich/vater-kind-kur

https://www.aok.de/pk/leistungen/kuren-reha/mutter-kind-kur-und-vater-kind-kur/

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/reha-massnahmen-und-vorsorge-kuren/kuren/kur-beantragen/voraussetzungen-fuer-mutter-oder-vater-kind-kur-2002286?tkcm=aaus

 

 

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