Hilfe bei Suchtproblemen

Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Drogenabhängigkeit als „einen seelischen, eventuell auch körperlichen Zustand, der dadurch charakterisiert ist, dass ein dringendes Verlangen oder unbezwingbares Bedürfnis besteht, sich die entsprechende Substanz fortgesetzt und periodisch zuzuführen.“ (http://www.gbe-bund.de/glossar/Abhaengigkeit).

Dabei kommt es zu Beeinträchtigungen der freien Persönlichkeitsentfaltung, persönlicher Bindungen und der gesamten Lebensgestaltung eines Individuums. Abhängigkeit ist kein Ausdruck für Willens- oder Charakterschwäche, sondern es handelt sich eindeutig um eine Krankheit. Im Wesentlichen lässt sich Sucht in zwei Kategorien unterteilen, die stoffgebundene (Alkohol, Medikamente, Drogen) sowie die nicht-stoffgebundene (Spiel, Internet, Magersucht) Sucht.

Als Betroffener, der einen Weg aus der Abhängigkeit sucht, können Ihnen folgende Hinweise hilfreich sein.

  • Die Grundvoraussetzung für eine Behandlung ist, sich einzugestehen, dass man möglicherweise abhängig geworden ist und Unterstützung benötigt, um davon los zu kommen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder Freunden über Ihr Problem. Suchen Sie gemeinsam oder allein nach professioneller Hilfe durch eine Beratungsstelle für Drogen- bzw. Suchterkrankungen. Entsprechende Adressen vor Ort finden Sie in Ihrem Telefonbuch oder in der Suchmaschine der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Zum Thema Essstörungen finden Sie auf einer gesonderten Webseite des BZgA wichtige Informationen und Adressen.

  • Die BeraterInnen werden gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen, ggf. auch unter Einbezug eines Arztes. Beispielsweise können mehrere Beratungsgespräche erfolgen oder Ihnen die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen werden. In einigen Fällen ist es nötig, dass Sie sich in eine ambulante bzw. stationäre medizinisch-therapeutische Behandlung begeben.
  • Ist ein Klinikaufenthalt unumgänglich wird die Beratungsstelle alle notwendigen Schritte unter Ihrer Mitwirkung einleiten. Dazu gehören etwa Klärung der Kostenübernahme, Erstellung eines ärztlichen Gutachtens sowie das Schreiben eines Sozialberichts.
  • Diese Maßnahmen sind für die Beantragung einer stationären Behandlung bei Ihrer Krankenkasse erforderlich. Diese bestimmt, unter der Berücksichtigung Ihrer Vorschläge, eine geeignete Einrichtung sowie den Zeitraum. Adressen von Fachkliniken finden Sie unter diesem Link.
  • Der Zeitraum des Klinikaufenthalts variiert, je nach individueller Problemlage, in der Regel zwischen zwei und vier Monaten. Dort arbeitet ein multiprofessionelles Team aus Psychologen, Sozialarbeitern und Ärzten zusammen, die mit Ihnen Perspektiven in Bezug auf Ihre persönlichen, beruflichen und sozialen Fragen entwickeln. Als persönlichen Ansprechpartner bekommt jeder Patient einen Bezugstherapeuten. Die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung werden durch persönliche Rückmeldungen ehemaliger Patienten bestätigt.
  • Für die Umsetzung und Festigung der in der Beratung bzw. während der Therapie erarbeiteten neuen Lebensperspektive, ohne Abhängigkeit, ist es hilfreich, sich von Ihrer Einrichtung nachbetreuen zu lassen oder in Selbsthilfegruppen mit Menschen, die einen ähnlichen Weg beschritten haben, zu sprechen.
  • Der Ausstieg aus der Abhängigkeit ist ein langwieriger Prozess und nicht mit dem körperlichen Entzug des Suchtmittels beendet. Die Neustrukturierung des Alltags, ein differenzierteres Problembewusstsein und veränderte Erwartungen bzw. Wünsche bedeuten einen echten Neuanfang, auf dem es allmählich aufzubauen gilt.

Quellen:

http://www.sucht.de/betroff/betroff.html

http://www.bzga.de/?uid=0146c82f072f6ae32fcf4624f6824020&id=Seite48

http://de.wikipedia.org/wiki/Sucht

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