Sexuelle Assistenz

Das Bedürfnis nach Berührung, das Gefühl begehrenswert zu sein und die Anerkennung durch körperliche Interaktion sind Gründe für die Etablierung einer sogenannten Sexuellen Assistenz, die sich in Abhängigkeit ihres Settings wesentlich oder unwesentlich von Prostitution unterscheidet.

Mittlerweile existieren verschiedene Begrifflichkeiten und Definitionen, wie die Differenzierung von Passiver und Aktiver Assistenz sowie Neologismen, wie Sexualbegleitung oder Surrogatpartnerschaft. Im Folgenden soll der Versuch einer begrifflichen Schärfung vorgenommen werden, um darauffolgend eine adäquate Auseinandersetzung mit den Chancen und Herausforderungen der jeweiligen Angebote zu ermöglichen.

Jede „sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt“ ist nach §2 Prostituiertenschutzgesetz eine sexuelle Dienstleistung und somit Prostitution. Aktive Sexualassistenz, Sexualbegleitung sowie die Surrogatpartnerschaft gelten in diesem rechtlichen Sinn als sexuelle Dienstleistung. Weiter juristische Ausführungen zur Sexualassistenz und -begleitung v.a. auch im Kontext von Betreuungsverhältnissen finden Sie in der Expertise von pro familia in der Linkliste.

Diese aktive Komponente ausschließend umschreibt Passive Sexualassistenz alle Maßnahmen zur Schaffung konkreter Voraussetzungen zur Verwirklichung einer selbstbestimmten Sexualität. Beginnend bei der Körperpflege, der Rasur und dem Make Up, bis hin zur Schaffung zeitlicher Freiräume und von Privatsphäre, sowie die Unterstützung und Hinführung zur Äußerung von eigenen sexuellen Bedürfnissen oder auch Sexualberatung. Weiterhin zählen Informationen über Praktiken, die Beschaffung von Materialien und Hilfsmitteln, die Besorgung von Videos sowie die Vermittlung zu Prostituierten oder Service-Diensten zur Passiven Sexualassistenz. Somit sind die Eltern, die ihr adoleszentes Kind aufklären ebenso passive Sexualassistent_innen, wie die engagierte und professionelle Fachkraft in der Behindertenhilfe, die mit einem Klienten auf seinen Wunsch einen Pornofilm ausleiht. Dabei sind die Grenzen zwischen passiver und aktiver Assistenz mitunter fließend. Bspw. das Zeigen, wie Masturbation funktionieren kann ist eindeutig passiv, aber ist die kommunikative Begleitung während der Masturbation auch eindeutig passiv?

Sexualassistenz und Sexualbegleitung hingegen werden von zahlreichen Autor_innen und Fachkräften oft bedeutungsgleich verwendet. Dennoch beschreiben Sie eine wesentliche Differenzierung in der Angebotsform. Grob kann konstatiert werden, dass Sexualbegleitung immer ein Angebot von Aktiver Sexualassistenz darstellt. Aktive Sexualassistenz hingegen entspricht nicht immer den Überzeugungen von Sexualbegleitung. Seit 2008 bietet das Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter (ISBB) in Trebel die Ausbildung zur sogenannten Empower-Sexualbegleitung ISBB® an und ermöglichte somit deutschlandweit erstmalig die Professionalisierung von Sexualassistenz zu sogenannter Sexualbegleitung. Haben die Assistenzgeber_innen die, aus 4 Erotik-Workshop-Wochenenden und einem Tantra-Workshop bestehende, kostenintensive Zertifizierung zur/ zum Empower-Sexualbegleiter_in des ISBB absolviert, haben Sie das Recht, ihr Angebot als Empower-Sexualbegleitung zu bezeichnen. Der Zusatz „Empower“ soll dabei die reflexive Komponente des Angebotes mit dem Fokus auf der Befähigung zur Selbstständigkeit hervorheben. Verfügen die Assistenzgeber_innen über andere pädagogische und/ oder pflegerische Kompetenzen, als grundlegende Basisqualifikation, handelt es sich um eine professionelle Sexualassistenz. Existieren keine spezifischen Qualifikationen und darauf aufbauend kein pädagogisches Gerüst, dann sprechen wir von Prostitution. Nichtsdestotrotz ist jedes eben beschriebene aktive Angebot eine sexuelle Dienstleistung.

Ferner bietet Sexualbegleitung als Bestandteil auch eine reflektierte Surrogatpartnerschaft an. Übersetzt bezeichnet eine Surrogatpartnerschaft eine Ersatz-Partnerschaft und erfordert somit ein emotionales Verhältnis zwischen Kunde und Assistenzgeber_in. Der so entstehende therapeutische Ersatzpartner ersetzt den Sexualpartner temporär im Rahmen einer Sexualtherapie. Dieses Konstrukt berührt jedoch eine Fülle rechtliche Rahmenbedingungen, die bspw. eine gleichzeitige Tätigkeit als Psychotherapeut_in und Surrogat verbieten.

Sexualassistent_innen bezeichnen sich als Berührer_in, Nacktfalter_in, Sex-Therapeut_in, Masseur_in oder Empower-Sexualbegleiter_in ISBB®, dann jedoch nur, wenn Sie die erforderliche Qualifikation absolviert haben. In der Linkliste finden Sie darüber hinaus einen Link zu einer Liste von Sexualbegleiter_innen in Deutschland. Die Inhalte und begriffliche Bezeichnung einer sexuellen Assistenz hängt also wesentlich von der jeweiligen Qualifikation der Assistenzgeber_innen ab, sowie deren Angebotsdimension. Inhalte einer Aktiven Sexualassistenz oder Sexualbegleitung können also sein: zuhören oder reden, lachen und weinen, kuscheln und sich eng aneinanderschmiegen, Körper fühlen und berühren (dürfen), Körper und Erotik erforschen und kennen lernen, Kribbeln spüren und Spannung erleben, Geschlechtsverkehr und Entspannung genießen.

Das Angebot der sexuellen Assistenz ist weder ausschließlich von bestimmten Geschlechtern, noch konkreter Klientel nutzbar. Nichtsdestotrotz existieren verhältnismäßig viel mehr weibliche Assistentinnen, als männliche Assistenten.

Die Gründe, sexuelle Assistenz in Anspruch zu nehmen sind äußerst vielfältig und zeigen, dass es sich bei Sexualassistenz oder Sexualbegleitung nicht ausschließlich um eine zweckdienliche Umbezeichnung von Prostitution handelt. In meiner bisherigen Arbeit im Umfeld der Sexualassistenz habe ich eine Fülle von Bedürfnissen erlebt, die eine sexuelle Assistenz erfordern.

Bisher wurden die Begrifflichkeiten v.a. im Kontext der sogenannten Behinderten- und Altenhilfe verwendet. Sexuelle Assistenz ist jedoch ein Angebot, das natürlich auch von Menschen ohne sogenannter Behinderung beansprucht werden kann. Waren Sie in Ihrer Vergangenheit bspw. sexualisierter Gewalt ausgesetzt, haben Sie Erektions- oder Ejakulationsstörungen, können Sie sich aufgrund körperlicher Behinderungen nicht selbst befriedigen oder werden Sie in der Auslebung Ihrer Sexualität von äußerlichen oder innerlichen Faktoren behindert, dann bietet Sexuelle Assistenz oder Sexualbegleitung eine professionelle und reflektierte Auseinandersetzung und Hilfestellung.

Auch wenn kein tatsächliches Recht auf Sexualität und somit kein Recht auf Sexuelle Assistenz existiert, stellt diese Angebotsform eine therapeutische Unterstützungsleistung dar, die sexuelle Bedürfnisse fokussiert und somit eine Form der Sicherstellung der in Artikel 2 des Deutschen Grundgesetzes angedeuteten sexuellen Selbstbestimmung darstellt.

Es handelt sich auch um kein ‘dem Manne inne liegendes Recht darauf, jemand weiblichen zur Verfügung gestellt zu bekommen, der alles mitmacht’, so wie es angebliche feministische Plattformen beschreiben. Reflektierte sexuelle Assistenz oder Sexualbegleitung können mannigfaltige Fehlentwicklungen oder Bedürfnislücken in der sexuellen Sozialisation sowohl des Mannes, als auch der Frau, thematisieren und dürfen nicht ausschließlich mit der Ausbeutung der Assistenzgeber in unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden.

Hinsichtlich der Finanzierung existieren mittlerweile verschiedene Argumentationswege, die bspw. einen Übernahme der Kosten von Sexualbegleitung über die Krankenkasse fordern bzw. ferner wird vereinzelt Sexuelle Assistenz bei Menschen, die unfallbedingt in der Auslebung Ihrer sexuellen Bedürfnisse beeinträchtigt sind, von der Pflegekasse finanziert. Gleichzeitig muss jedoch konstatiert werden, dass bspw. Menschen, die aufgrund Ihrer sogenannten Behinderung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten müssen, trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ausreichend entlohnt werden, um eine Sexualbegleitung einzukaufen. Auf diese Weise entsteht ein ungleicher Zugang zu Sexueller Assistenz in Anbetracht der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Die Kosten für eine Stunde Sexualbegleitung variieren in Abhängigkeit der verschiedenen Kostensätze und unterschreiten selten 80,00 Euro.

Sexuelle Assistenz bietet also abschließend eine Angebotsform, die keiner konkreten Nutzer_innengruppe zu zuschreiben ist und im Rahmen der individuellen sexuellen Selbstbestimmung von Männern und Frauen, mit und ohne sogenannter Behinderung in Abhängigkeit Ihrer Bedürfnisse in Anspruch genommen wird. Die jeweiligen Inhalte der Sexuellen Assistenz orientieren sich dabei wesentlich an den Bedürfnissen der Klienten in Wechselbeziehung mit der Angebotspalette der jeweiligen Assistenzgeber_innen, denn wie schon Kurt Tucholsky erkannte: Mit dem nackten Körper stets den Begriff der Erotik verbinden: das ist ungefähr so intelligent, wie beim Mund stets an Essen zu denken. Mit dem Mund ißt man nicht nur; man spricht auch mit dem Mund. Durch die nackte Haut atmet Mann und Frau.

Paul Berthold

weiterführende Links:

Link zu pro familia-Expertise Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderungen – https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/expertise_sexuelle_assistenz.pdf

Link zu Liste von Sexualbegleiter_innen – https://www.deva-bhusha.de/sexualbegleitung-vernetzt/

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