Sexuelle und reproduktive Rechte

Menschenrechte. Jede*r kennt sie, wir alle haben sie.
Sie finden sich in zahlreichen nationalen wie internationalen Gesetzbüchern. In Deutschland findet man sie im Grundgesetz, auf europäischer Ebene in der Grundrechtecharta und weltweit in der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN). Dort werden die fundamentalen Rechte verbrieft, wie z.B. die Menschenwürde, Meinungs-, Versammlungs- und Berufsfreiheit.

Was aber auch und genauso geschützt wird, sind sexuelle Rechte und solche, die die Reproduktion betreffen. So hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise im Jahr 2017 entschieden: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html)

Sexualität wird auch rechtlich als notwendiger, wertvoller und vor allem untrennbar mit dem Menschsein verbundener Aspekt anerkannt. Jeder Mensch soll frei seine Sexualität – im Rahmen der geltenden Gesetze – ausleben und wählen dürfen.

Die International Planned Parenthood Federation (IPPF) hat die sexuellen Rechte systematisch und detailliert von den Menschenrechten abgeleitet. In der IPPF-Erklärung zu den sexuellen Rechten von 2008 sind sie in 10 Artikeln konkretisiert: ·

  • Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender
  • Recht auf Partizipation, unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender
  • Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit
  • Recht auf Privatsphäre
  • Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz
  • Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit
  • Recht auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz und Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften
  • Recht auf Bildung und Information
  • Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung und Planung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen
  • Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung

Auch die Weltgesundheitsorganisation hält fest, dass sexuelle Gesundheit nur erreicht werden kann, wenn die sexuellen Rechte aller akzeptiert und gewährleistet werden. Organisationen, wie z.B. die Aidshilfen, tragen tagtäglich dazu bei, dass sexuelle Rechte nicht nur leere Worthülsen bleiben, sondern auch mit Leben gefüllt werden.

Philipp Becker

Quellen:

https://www.sexuelle-gesundheit.ch/themen/sexuelle-rechte https://www.sexuelle-rechte.de/

https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/IPPF_Deklaration_Sexuelle_Rechte.pdf

https://www.sexuelle-rechte.de/

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