Tipps zum Blutspenden

Ob Blutspenden gesund ist oder nicht bedarf der Entscheidung anderer Institutionen. An dieser Stelle wird komprimiert dargestellt, mit welchen Fragen sich Spendewillige konfrontiert sehen müssen und welche Regularien zu beachten sind. Zudem reihen sich ans Ende Bezugsquellen ‚Allgemeiner Spendebedingungen’ ausgewählter Blutspendedienste.

Grundsätzlich ist bekannt, dass Personengruppen vom Spendeverfahren ausgeschlossen sind, die HIV-Positiv sind oder Aids-Risikogruppen angehören bzw. Aids-Risikofaktoren ausgesetzt waren sowie deren Sexualpartner. Neben (ehem.) Drogen spritzenden Personen, Prostituierten, (ehem.) Strafgefangenen und Blutkranken gehören hierbei auch homo- oder bisexuelle Männer zu diesem Personenkreis. Chronische Krankheiten bzw. Personen, welche regelmäßig Medikamente konsumieren, müssen ebenso erst im voran stehenden Arztgespräch ihre Spendertauglichkeit abklären. Menschen, die in den letzten zwölf Monaten Geschlechtsverkehr mit gerade beschriebenen Personenkreis hatten, sind ‚zeitlich’ begrenzt von der Blutspende zurückzustellen.

Verschiedene zeitlich nah durchgeführte Impfungen (z.B. Tollwut), vorhandene (teilweise auch ausgeheilte) Geschlechtskrankheiten und aktuell ungeklärte Lymphknotenschwellungen stellen Risiken für den Blutspendeempfänger dar und Personen mit diesen Merkmalen werden deshalb von der Spende ausgeschlossen. In der Vergangenheit vollzogene kleinere bzw. größere operative Eingriffe bestimmen wie lange eine Person nicht am Blutspenden teilnehmen darf. Durchstehender Körperschmuck (Piercings) oder Tätowierungen, mit denen der Körper in den letzten zwölf Monaten verschönert wurde, werden ebenfalls als medizinisches Risiko definiert und gelten damit als Ausschlusskriterium. Auch ein Kontakt mit Nadeln anderer Art – nämlich eine Akupunktur – bedarf der Abklärung des anwesenden Arztes, ob gespendet werden darf oder nicht.

Zwischen 18 und 68 Jahre können gesunde Personen Blut spenden, sofern sie mehr als 50 Kilogramm wiegen. Frauen können vier Vollblutspenden im Jahr leisten, es ist jedoch ein Mindestabstand von 10 – 12 Wochen einzuhalten. In der Schwangerschaft und mindestens sechs Monate danach gilt grundsätzlich Spendeverbot. Männer können maximal sechs Vollblutspenden pro Jahr durchführen und haben einen Abstand zwischen den Spenden von acht Wochen verstreichen zu lassen.

Wichtig und daher im Original zitiert, ist folgender Hinweis des Haema-Blutspendezentrums: „Blutspender/innen wissen, dass sie im Falle einer beginnenden Erkrankung durch die Blutspende Schaden nehmen können. Darüber hinaus können fehlende, unvollständige oder falsche Angaben unter Umständen schwere gesundheitliche Schäden für den Empfänger der Blutprodukte zur Folge haben. Blutspender/innen können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch vorsätzliches Verschweigen entstehen.“(Quelle:2- Punkt 6)

Abschließend bleibt zu erwähnen, über die Zulassung zur Blutspende entscheidet der beim Blutspendetermin anwesende Arzt. Auch ohne Nennung ausdrücklicher Gründe können Personen abgelehnt werden.

Quellen und vertiefende Informationen unter:

https://www.drk-blutspende.de/informationen-zur-blutspende/die-blutspende-beim-drk.php

http://www.haema.de/blut-plasmaspende/aufklaerung.html?nomob=1

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